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Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks

Nach §25 des sächsischen Schulgesetzes besitzt jede Grundschule einen festgelegten Schulbezirk. (Den Schulbezirk der Grundschule "Karl Marx" finden Sie hier.)

Der Schulanfänger muss zwingend in der seinem Hauptwohnsitz zugeordneten Stammschule angemeldet werden. Auf Antrag der Eltern können Ausnahmen beim Vorliegen folgender wichtiger Gründe zugelassen werden: 

  1. pädagogische Gründe dafür sprechen;

  2. besondere soziale Umstände vorliegen;

  3. die Verkehrsverhältnisse es erfordern oder

  4. die Berufsausbildung wesentlich erleichtert wird. 

Der Antrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular bis spätestens 15. Februar zu stellen. Es können nur fristgemäß eingereichte Anträge Berücksichtigung finden. 

Achtung! Das Stellen eines Ausnahmeantrages ist keine Garantie zur Aufnahme. 

Nach Einreichen des Ausnahmeantrages erhalten Sie einen sogenannten Zwischenbescheid - eine Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages. 

Die Entscheidung über die Genehmigung bzw. Ablehnung der Ausnahmeanträge erfolgt etwa Ende Mai/Anfang Juni des Einschulungsjahres in Absprache zwischen der Schulleitung und dem Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau. Auschlaggebend hierfür sind folgende Kriterien: 

  • das Vorliegen triftiger Gründe 

  • Kapazität der Schule (ob zusätzlich zu den im Schulbezirk wohnenden, angemeldeten Kindern noch freie Plätze vorhanden sind).

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden dann im Juni (Termin wird vom Landesamt für Schule und Bildung festgelegt) die Bescheide von der Schule an alle Antragsteller verschickt. 

Bei Genehmigung, also wenn Ihr Kind an unserer Schule eingeschult wird, erhalten Sie zusammen mit dem positiven Bescheid die Einladung zum "0. Elternabend". 

  • Zu diesem Elternabend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen:

    • Ablauf und Zeitplan für die Schulaufnahmefeier

    • Betreuungsvertrag für die verbindliche Anmeldung im Hort (da am Tag der Schulanmeldung nur eine unverbindliche Voranmeldung möglich ist)

    • Formulare, die für Sie als Eltern und uns notwendig sind

    • Vertrag und Bestellzettel für die Schulspeisung

    • Liste über notwendige Unterrichtsmittel

    • uvm.

 

 

Die Anmeldung an der zuständigen Stammschule ist aus folgendem Grund unerlässlich: 

  • Sollte eine Rückstellung oder irgendeine Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs notwendig sein bzw. empfohlen werden, wird eine weitere Testung und Bearbeitung der Formalitäten durch die Beratungslehrerin der zuständigen Stammschule durchgeführt. ​​

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