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Die 4. Klasse

Diese Fächer werden in der 4. Klasse unterrichtet

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Sachunterricht

  • Musik

  • Sport

  • Kunst

  • Werken

  • Ethik/Religion 

  • Englisch

Radfahrausbildung

Im Freistaat Sachsen ist vorgesehen, dass alle Kinder in der 3. und/oder 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilnehmen. Diese Radfahrausbildung wird in Zusammenarbeit mit Schule, Polizei und Verkehrswacht durchgeführt. Diese Partner sind notwendig, um Ihrem Kind das Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, den täglichen Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden. Die Aufgabe dabei ist nicht, Ihrem Kind das Radfahren zu lehren, sondern die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Neben der Theorie in den Klassenräumen werden auch praktische Übungen mit dem Fahrrad auf dem Übungsplatz/dem Schulhof durchgeführt. Bei uns wird die Radfahrausbildung stets in der 4. Klasse durchgeführt. Die Termine für die Radfahrausbildung (RFA) können Sie unserem Jahresplan entnehmen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie zeitnah durch den Klassenleiter Ihres Kindes. 

Halbjahresinformation/Zeugnis

In der 4. Klasse werden folgende Fächer benotet: 

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Sachunterricht

  • Kunst

  • Werken

  • Musik

  • Sport

  • Ethik/Religion

  • Englisch 

 

Hinzu kommen, genau wie im 2. und 3. Schuljahr die Kopfnoten:

Durch die Kopfnoten werden das Betragen, der Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung eines Schülers bewertet. Es können die Noten "sehr gut" (Note 1), "gut" (Note 2), "befriedigend" (Note 3), "ausreichend" (Note 4) und "mangelhaft" (Note 5) erteilt werden. 

Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung. 

 

Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben. 

 

Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität und Verantwortungsbereitschaft. 

 

Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

Über die Vergabe der Kopfnoten entscheidet die Klassenkonferenz, d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer beraten gemeinsam über die Noten jedes Schülers und beschließen diese. 

Gesetzliche Grundlage zur Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung ist § 18 SOGS. Gemäß Abs. 3 werden die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen mit folgenden Noten bewertet: 

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1. sehr gut (1)

wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

2. gut (2)

3. befriedigend (3)

wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht

wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht

4. ausreichend (4)

5. mangelhaft (5)

wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

6. ungenügend (6)

wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Notentendenzen im Fachunterricht können in den Halbjahresinformationen durch Hinzufügen der Zeichen "+" oder "-" ausgedrückt werden. 

Die Bildungsempfehlung

 

Die Bildungsempfehlung wird auf der Grundlage der Halbjahresinformation der Klasse 4 erstellt und zusammen mit dieser ausgegeben. Im Vorfeld finden für jeden einzelnen Schüler Bildungsberatungsgespräche zwischen Klassenleiter und Erziehungsberechtigten statt. 

Um Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden zu können, ist ein schriftlicher formaler Antrag (dieser wird von der jeweiligen weiterführenden Schule zur Verfügung gestellt) durch die Erziehungsberechtigten notwendig.

Mit der Bildungsempfehlung, der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie es an der Oberschule bzw. am Gymnasium anmelden.  

Für die Abgabe des Antrages und die Erteilung der Bildungsempfehlung sowie bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule sind Termine einzuhalten, die rechtzeitig durch den Klassenleiter bekannt gegeben werden. 

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Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann. In allen anderen Fällen erhalten die Schüler/innen die Bildungsempfehlung für die Oberschule. 

Ein Schüler, der keine gymnasiale Bildungsempfehlung erhalten hat und der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen will, kann sich an einem Gymnasium anmelden. In diesem Fall ist ein zusätzliches verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium notwendig. Grundlagen für dieses Gespräch sind: 

  1. die Bildungsempfehlung

  2. das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erteilte Halbjahresinformation sowie

  3. das Ergebnis einer vom Schüler zu erbringenden schriftlichen Leistungserhebung ohne Benotung, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt und zentral erstellt wird. 

Ziel des Beratungsgespräches ist es, das Anforderungsniveau des Gymnasiums zu verdeutlichen und für das Kind den geeigneten Bildungsweg im partnerschaftlichen Dialog zwischen Eltern und Schule zu erörtern. Gymnasien können auf der Grundlage der Ergebnisse der schriftlichen Leistungserhebung, die am Gymnasium geschrieben wird, und der Kenntnis der Leistungsanforderungen, die das Gymnasium an Schüler der Klassenstufe 5 stellt, Sie als Eltern bei der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg fundiert und sachkundig unterstützen. Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird den Eltern eine Empfehlung zur Fortsetzung der Ausbildung ihres Kindes an einer Oberschule oder einem Gymnasium erteilt. Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Eltern.

Weitere Informationen rund um die Bildungsempfehlung finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Übergang an eine weiterführende Schule

Die Entscheidung, welcher Bildungsweg der richtige für Ihr Kind ist, ist keine leichte. Allerdings ist sie eine sehr wichtige, die Eltern immer gemeinsam mit Ihren Kindern treffen sollten.

 

In unserer Schule findet hierzu zu Beginn der Klasse 4 ein Informationselternabend statt. 

Nutzen Sie diesen doch zur Entscheidungsfindung. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen an den Schulleiter eines Gymnasiums oder die Schulleiterin einer Oberschule stellen. 

Den Termin für den Informationselternabend können Sie zeitnah hier entnehmen, Sie bekommen diesen aber auch rechtzeitig vom Klassenleiter Ihres Kindes mitgeteilt. 

Natürlich gibt es auch hierzu weitreichende Informationen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus unter Fit für die Zukunft (sachsen.de).

Hier kommen Sie zur Übersicht aller Oberschulen und Gymnasien in Plauen: 

Bildung / Stadt Plauen

Die Termine für die Anmeldung an den einzelnen Oberschulen und Gymnasien werden zeitnah bekanntgegeben: 

  • in der örtlichen Tagespresse

  • auf der Homepage der Stadt Plauen

  • auf unserer Homepage (sobald wir die Termine von der Stadtverwaltung gemeldet bekommen haben) 

  • bei der jeweiligen Oberschule oder dem jeweiligen Gymnasium (Homepage/telefonisch)

  • oder Sie fragen einfach bei der Schulverwaltung der Stadt Plauen unter 03741/2911411 nach. 

Verabschiedung der 4. Klassen

Nach 4 Jahren Grundschule beginnt für die Schülerinnen und Schüler ein neuer, spannender Lebensabschnitt. Um die Grundschulzeit abzuschließen und die 4.-Klässler gebührend zu verabschieden, ist es zu einer schönen Tradition geworden, dass am letzten Schultag des Schuljahres eine Abschiedsveranstaltung stattfindet. In unserer großen Turnhalle kommen dazu alle Kinder der Schule, alle Lehrer/innen und Erzieher/innen zusammen. Die 3. Klassen führen durch das Programm mit allerhand Gesangs- und Tanzeinlagen. Im Anschluss werden die 4.-Klässler einzeln aufgerufen und erhalten von der Schul- und Hortleitung ein kleines Abschiedsgeschenk als Erinnerung an ihre Grundschulzeit. 

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Damit von uns was hängen bleibt.jpg
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