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Die 2. Klasse

Diese Fächer werden in der 2. Klasse unterrichtet

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Sachunterricht

  • Musik

  • Sport

  • Kunst

  • Werken

  • Ethik/Religion 

  • Schwimmen

Im 2. Schuljahr findet für alle Kinder die regelmäßige Schwimmausbildung statt.

Ziel ist es, Fähigkeiten zu festigen oder zu erweitern und somit Wassersicherheit im tiefen Wasser zu erlangen. 

Dies vermitteln im Stadtbad Plauen speziell ausgebildete Schwimmlehrer/innen.  

Der Schwimmunterricht findet für jede Klasse 1x wöchentlich statt und umfasst jeweils 1 Unterrichtstunde. 

Folgendes wird zum Schwimmunterricht benötigt: 

  • Tasche oder Rucksack für die Schwimmsachen (Bitte üben Sie mit Ihrem Kind das Einpacken!)

  • Badeanzug/Badehose (Der Badeanzug wird empfohlen, da ein Bikini für den Schwimmunterricht eher unpraktisch ist.)

  • eine Tüte für die nassen Badesachen

  • Badekappe (Bitte mit einem wasserfesten Stift an der Außenseite mit dem Vornamen versehen!) 

  • Handtuch

  • Duschgel

  • Kopfbedeckung in der kalten Jahreszeit

  • Bei Bedarf Badeschuhe

Schmuckgegenstände (Uhren, Ketten, Ringe, Ohrringe usw.) dürfen beim Schwimmen nicht getragen werden, um Verletzungen und Diebstähle auszuschließen. Lassen Sie diese doch am besten an diesen Tagen zu Hause. 

Aus hygienischen Gründen wird darauf geachtet, dass sich die Kinder vor dem Betreten des Schwimmbeckens am ganzen Körper ohne Badebekleidung waschen. (Siehe Badeordnung Stadtbad Plauen). 

Halbjahresinformation/Zeugnis

Ab der 2. Klasse werden die ersten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erteilt.

 

Hinzu kommen die Kopfnoten:

Durch die Kopfnoten werden das Betragen, der Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung eines Schülers bewertet. Es können die Noten "sehr gut" (Note 1), "gut" (Note 2), "befriedigend" (Note 3), "ausreichend" (Note 4) und "mangelhaft" (Note 5) erteilt werden. 

Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung. 

 

Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben. 

 

Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität und Verantwortungsbereitschaft. 

 

Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien. In Klasse 3 und 4 fließen die Formnoten mit in die Ordnungsnote ein. 

Über die Vergabe der Kopfnoten entscheidet die Klassenkonferenz, d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer beraten gemeinsam über die Noten jedes Schülers und beschließen diese. 

Gesetzliche Grundlage zur Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung ist § 18 SOGS. Gemäß Abs. 3 werden die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen mit folgenden Noten bewertet: 

1. sehr gut (1)

wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

2. gut (2)

wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht

3. befriedigend (3)

wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht

4. ausreichend (4)

5. mangelhaft (5)

wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

6. ungenügend (6)

wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Notentendenzen im Fachunterricht können in den Halbjahresinformationen durch Hinzufügen der Zeichen "+" oder "-" ausgedrückt werden. 

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