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(Gesetzliche) Voraussetzungen für die Schulanmeldung

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt durch die Sorgeberechtigten im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September (vgl. § 27 Abs. 2 SächsSchulG).

Hier ist zu beachten, dass die Anmeldung ausschließlich zentral in der Mehrzweckhalle Kasernenstraße (Behördenzentrum) stattfindet und die Stadtverwaltung Plauen für jeden Schulbezirk 2 individuelle Termine für die Schulanmeldung festlegt.

​Die Termine können Sie hier entnehmen. 

Diese Termine variieren jährlich und werden auf der Homepage der Stadt Plauen bekanntgegeben, auf unserer Internetseite veröffentlicht und an den Haupteingangstüren unserer Schule ausgehängt. Außerdem werden diese Termine an alle Kindertagesstätten zum Aushang weitergegeben. Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung entnehmen Sie bitte hier

 

Der Schulanfänger ist verpflichtend in der zuständigen Stammschule (Zugehörigkeit zum Schulbezirk) anzumelden. Dies gilt ebenso, wenn ein Ausnahmeantrag an einer anderen staatlichen Schule oder ein Antrag an einer Schule in freier Trägerschaft (z. B. Montessori-Grundschule) gestellt wird/wurde, da ein solcher Antrag keine Garantie zur Einschulung darstellt. 

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In welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?

Alle Kinder, die bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten/Eltern persönlich anzumelden (vgl. § 27 Abs. 1 SächsSchulG).

Kinder, die bis zum 30.09. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Der Schulleiter prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt er sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und dem an der Schule tätigen Beratungslehrer. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Kinder, die im letzten Jahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

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