grundschule
Klasse 1 - 4
Die wichtigsten Themen im Überblick
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die einzelnen Schuljahre.
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Der Einstieg ins Schulleben
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Schreiben, Lesen und Rechnen lernen
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Diese Fächer werden unterrichtet
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Halbjahresinformation/Zeugnis
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Diese Fächer werden unterrichtet
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Schwimmunterricht
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Halbjahresinformation/Zeugnis
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Diese Fächer werden unterrichtet
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Halbjahresinformation/Zeugnis
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Kompetenztests
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Diese Fächer werden unterrichtet
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Radfahrausbildung
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Halbjahresinformation/Zeugnis
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Bildungsempfehlung
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Übergang an eine weiterführende Schule
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Oberschulen und Gymnasien
Versetzung/Klassenziel
Das Klassenziel einer Klassenstufe ist erreicht, wenn in Mathematik und Deutsch mindestens ein "ausreichend" (Note 4) erreicht wurde. Bei mangelhaften Leistungen (Note 5) kann jedoch die Klassenstufe auch freiwillig wiederholt werden. Dies ist auch möglich, wenn zwar das Klassenziel erreicht wurde, aber es abzusehen ist, dass es in der nächsten Klassenstufe zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag durch die Eltern erforderlich. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an den Klassenleiter.
Insgesamt kann in der Grundschule höchstens zweimal eine Klasse wiederholt werden, wobei es keine aufeinanderfolgenden Klassenstufen betreffen darf.
Versetzungsbestimmungen gem. § 25 SOGS
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In die nächsthöhere Klassenstufe werden diejenigen Schüler versetzt, die in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" erzielt haben.
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In Klassenstufe 2 steigt ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung auf. Mit Zustimmung der Eltern kann ein Schüler aufgrund seines Entwicklungsstandes ein Jahr länger im Anfangsunterricht verbleiben. Die Entscheidung über den Verbleib in Klassenstufe 1 kann bis zum Ende der Klassenstufe 1 getroffen werden. Der Wechsel von der Klassenstufe 2 in die Klassenstufe 1 ist mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 2 frühestens zwei Monate nach Unterrichtsbeginn zulässig. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.
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In die Klassenstufe 3 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht die Note "mangelhaft" erreicht hat und sein Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Klassenstufe 3 gewachsen sein wird.
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In die Klassenstufen 4 und 5 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik höchstens einmal die Note "mangelhaft", insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal die Note "mangelhaft" erreicht hat und sein Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen der nächsthöheren Klassenstufe gewachsen sein wird.
Hier noch einige wichtige Hinweise zum Sportunterricht in allen Klassenstufen
Diese in der Sportordnung der Schule verankerten Regeln werden mit Eintritt in die Schule von den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen und mit deren Unterschrift bestätigt:
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Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Pflicht.
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Ganz- und Teilbefreiungen sind dem Sportlehrer schriftlich vorzulegen.
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Auch bei körperlichen Beschwerden ist Sportkleidung mitzubringen. Der Sportlehrer entscheidet über den Einsatz der Schüler (Eltern sollten den Lehrer über Unpässlichkeiten informieren.)
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Der Unterricht wird durch den Sportlehrer eröffnet und beendet.
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Sportgerechte Kleidung und Turnschuhe (keine Freizeitschuhe) werden gefordert.
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Sportgerechte Kleidung beinhaltet: kurze Sachen und einen Trainingsanzug, so dass bestimmte Stoffgebiete jederzeit im Freien durchführbar sind.
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Die Beschaffenheit unseres Turnhallenbodens verlangt abriebfeste und saubere Turnschuhsohlen.
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In Abhängigkeit von der Jahreszeit benötigen wir Wechselschuhe.
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Das Betreten der Turnhalle ohne Sportlehrer ist verboten.
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Folgende Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten:
Vor Beginn der Unterrichtsstunde haben die Schüler/innen Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:
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Uhren
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Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings)
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Schlüssel
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Gürtel
Haare, die durch ihre Länge eine Gefahr darstellen oder das Sichtfeld des Schülers beeinträchtigen und somit zu einer Unfallursache werden könnten, müssen entsprechend fixiert werden.
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Faires und überlegtes Handeln wird im Unterricht verlangt.
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Während des Unterrichts wird nichts gegessen oder gekaut
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Geräte dürfen nur unter Aufsicht des Lehrers genutzt werden.
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Jeder Unfall und jede Verletzung muss im Unfallbuch vermerkt werden, ggf. muss eine Unfallmeldung im Sekretariat der Schule angefertigt werden. (Wird durch den Sportlehrer erledigt)
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Geräte und Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
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Für Brillenträger sind ausschließlich Sportbrillen erlaubt.
Alle Hinweise basieren auf dem Erlass zur Sicherheit im Schulsport des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und können hier eingesehen werden.