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Klassenfahrten und Exkursionen

Jede Klassenfahrt, Exkursion oder andere Veranstaltung außerhalb der Schule muss vom jeweiligen Klassenleiter schriftlich bei der Schulleitung beantragt und durch diese genehmigt werden. Wurde die Genehmigung durch die Schulleitung erteilt, erhalten alle Erziehungsberechtigten der betreffenden Klassen/n vom Klassenleiter ein Formular, die sogenannte Einverständniserklärung. Diesem Formular können Sie sämtliche Angaben (z. B. Zeitraum, Inhalte, Kosten uvm.) bezüglich der Klassenfahrt/Exkursion entnehmen. 

Mit Ihrer Unterschrift auf der Einverständniserklärung stimmen Sie der Teilnahme Ihres Kindes unter den genannten Bedingungen verbindlich zu. 

Sollten Sie die Kosten für die Klassenfahrt/Exkursion vom Job-Center oder einer anderen Behörde erstattet bekommen, beachten Sie bitte unbedingt, dass die Beantragung dort rechtzeitig erfolgen muss und die Schule weder Einfluss auf die Auszahlung hat, noch das Geld auslegen kann. 

Informieren Sie sich dazu bitte unbedingt bei der jeweiligen Behörde!

Hier einige Hinweise zum Ablauf einer Beantragung der Kosten bei einer Behörde: 

  1. Für eine Beantragung der Kostenübernahme gehen Sie bitte zu der für Sie zuständigen Behörde. 

  2. Dort erhalten Sie ein Antragsformular, welches Sie dem Klassenleiter Ihres Kindes geben. 

  3. Dieser lässt das Formular im Sekretariat der Schule ausfüllen und gibt es Ihrem Kind in der Postmappe wieder mit nach Hause. 

  4. Das Formular ist dann umgehend von Ihnen an die für Sie zuständige Behörde weiterzuleiten. 

  5. Auf dem Antragsformular muss die Schule das Konto der Stadtverwaltung angeben, dorthin wird das Geld dann auch überwiesen.

  6. Sobald das Geld in der Stadtverwaltung verbucht wurde erhält die Schule eine Information darüber. 

  7. Das Geld wird dann in bar in der Stadtkasse abgeholt und direkt an den Klassenleiter übergeben. 

  8. Sollte die Beantragung zu spät erfolgen und eine rechtzeitige Auszahlung daher nicht möglich sein, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet in Vorkasse zu gehen. In diesem Fall erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Nachweis der Schule über die Vorauszahlung, sodass die zuständige Behörde das Geld dann direkt an die Erziehungsberechtigten überweisen/auszahlen kann. 

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