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Informationen rund um die Schulanmeldung für die zukünftige 1. Klasse - weiterer Werdegang

 

  • Schulanmeldung

    • Der Schulanfänger muss zwingend für den zuständigen Schulbezirk angemeldet werden. Dies gilt ebenso, wenn ein Ausnahmeantrag an einer anderen Schule gestellt wird/wurde.

    • Es können nur Ausnahmeanträge Berücksichtigung finden, die fristgemäß (bis spätestens Februar) eingereicht werden.

    • Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

      • Geburtsurkunde des Kindes

      • Bei gemeinsamem Sorgerecht: Eine Vollmacht des 2. Elternteils zur Anmeldung, falls nicht beide am Anmeldetag anwesend sein können.

      • Bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleinige elterliche Sorge (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung)

      • Impfausweis des Kindes – Nachweis über Masernschutzimpfung (s. Information)

    • Zur Anmeldung erhalten Sie den Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung im Gesundheitsamt. Diese Untersuchung ist unbedingt notwendig für jeden Schulanfänger! Sie bekommen ein Formular ausgehändigt, darauf befinden sich Datum und Uhrzeit der Untersuchung, wichtige Erläuterungen des Gesundheitsamtes sowie dessen Adresse. 

 

  • Weiterer Werdegang nach der Anmeldung bzw. Ausnahmeantrag

    • Nach der Einschulungsuntersuchung erhält die Stammschule einen Bericht durch das Gesundheitsamt. Sollte eine Rückstellung oder irgendeine Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs notwendig bzw. empfohlen werden, wird die weitere Testung und Bearbeitung der Formalitäten durch die Beratungslehrerin unserer Schule durchgeführt. Dazu wird sie sich mit Ihnen ggf. in Verbindung setzen.  (Für die Schulanfänger mit Ausnahmeantrag ist dafür ausschließlich die zuständige Stammschule verantwortlich!)

 

 

 

  • Alle schulfähigen, zum Schulbezirk gehörigen Schulanfänger werden im kommenden Schuljahr an unserer Schule aufgenommen. Dazu erhalten Sie nach Abschluss der Klassenbildung (voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni) einen Aufnahmebescheid und eine Einladung für den sogenannten „0. Elternabend.“

  • Die Entscheidung über die Genehmigung bzw. Ablehnung der Ausnahmeanträge wird ebenfalls in diesem Zeitraum erfolgen. Dazu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid sowie bei Genehmigung des Antrages die Einladung zum „0. Elternabend“

  • Zu diesem Elternabend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen:

    • Ablauf und Zeitplan für die Schulaufnahmefeier

    • Betreuungsvertrag für die verbindliche Anmeldung im Hort (da am Tag der Schulanmeldung nur eine unverbindliche Voranmeldung möglich ist)

    • Sämtliche Formulare, die für Sie als Eltern und uns notwendig sind

    • Vertrag und Bestellzettel für die Schulspeisung

    • Liste über notwendige Unterrichtsmittel

    • uvm.

Laut der Schulordnung Grundschulen (SOGS) werden folgende Daten verarbeitet:

  1. Name und Vorname der Sorgeberechtigten/Eltern und des Kindes;

  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;

  3. Geschlecht des Kindes;

  4. Anschrift der Sorgeberechtigten/Eltern des Kindes

  5. Telefonnummer, Notfallnummer, -Adresse;

  6. Staatsangehörigkeit des Kindes;

  7. Religionszugehörigkeit des Kindes;

  8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;

  9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;

  10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;

  11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Die Daten nach Satz 3 Nr. 6, 8 und 11 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a, Artikel 7und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L. 119 vom 4.5.2016, S. 1, L314 vom 22.11.2016, S. 72), in der jeweils geltenden Fassung, und den ergänzenden Vorschriften des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198), in der jeweils geltenden Fassung, zu verarbeiten.

Vorgang der Anmeldung

  • Die Eltern bekommen die Anmeldeformulare und füllen diese gewissenhaft aus.

  • Die zuständige Sachbearbeiterin prüft anschließend die Formalitäten und vereinbart einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung im Gesundheitsamt.

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