grundschule
(Gesetzliche) Voraussetzungen für die Schulanmeldung
Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt durch die Sorgeberechtigten im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September (vgl. § 27 Abs. 2 SächsSchulG).
Hier ist zu beachten, dass die Anmeldung ausschließlich durch die Stadtverwaltung Plauen organisiert und durchgeführt wird, sie legt für jeden Schulbezirk 2 individuelle Termine für die Schulanmeldung fest.
Die Termine können Sie hier entnehmen.
Diese Termine variieren jährlich und werden auf der Homepage der Stadt Plauen bekanntgegeben. Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung entnehmen Sie bitte hier.
Der Schulanfänger ist verpflichtend in dem laut Hauptwohnsitz der Eltern zuständigen Schulbezirk anzumelden. Dies gilt ebenso, wenn ein Ausnahmeantrag an einer anderen staatlichen Schule oder ein Antrag an einer Schule in freier Trägerschaft
(z. B. Montessori-Grundschule) gestellt wird/wurde, da ein solcher Antrag keine Garantie zur Einschulung darstellt.
In welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden (schulpflichtig werden), sind in dem für das Wohngebiet zuständigen Schulbezirk durch die Sorgeberechtigten/Eltern persönlich anzumelden (vgl. § 27 Abs. 1 SächsSchulG).
Kinder, die bis zum 30.09. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können im zuständigen Schulbezirk (hier ist ebenfalls der Hauptwohnsitz der Eltern maßgeblich) angemeldet werden. Der Schulleiter prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt er sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und dem an der Schule tätigen Beratungslehrer. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Kinder, die im letzten Jahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind für das nächste Schuljahr erneut anzumelden.
Aufnahme an der Grundschule / Auswahlverfahren / Aufnahmekriterien
Die Stadt Plauen hat gemeinsame Schulbezirke eingerichtet. Zum gemeinsamen Schulbezirk (4) unserer Schule gehören die folgenden Grundschulen:
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Grundschule "Friedrich Rückert"
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Grundschule Jößnitz
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Grundschule "Karl Marx"
In Abstimmung mit den genannten Schulen wird dafür Sorge getragen, dass jedes schulpflichtige bzw. schulberechtigte Kind zu Beginn des Schuljahres eine Grundschule in seinem Schulbezirk besuchen kann.
Sollte es einer Schule aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein alle angemeldeten Schüler aufzunehmen muss dort ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung eines Kriterienkataloges, welchen jede Schule erstellt, durchgeführt werden.
Bei der Auswahl der aufzunehmenden Schüler wird nach folgenden Aufnahmekriterien vorgegangen, die in Form einer Rangliste von uns erstellt und angewendet werden:
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Härtefälle
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Geschwisterkinder
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Wohnortnähe zur Schule (räumliche bzw. zeitliche Entfernung)
Sind nach Anwendung dieser Kriterien bereits alle zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze vergeben ist eine Umlenkung an eine andere Schule innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes unabdingbar.
Es wird eine sogenannte Nachrückerliste angelegt. Sofern unvorhergesehen Plätze frei werden sollten, erfolgt eine Vergabe entsprechend der Platzierung auf dieser Nachrückerliste.